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Das ändert sich 2015
Beitragsbemessungsgrenze 2015
Die Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung liegt 2015 bei
49.500 € p.a. bzw. 4.125 € monatlich.
Bis zu diesem Bruttoeinkommen werden maximal Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung berechnet, das darüber hinausgehende Gehalt wird bei der Beitragsbemessung nicht weiter berücksichtigt.
Um sich privat versichern zu können, muss das Bruttogehalt über der Versicherungspflichtgrenze liegen, diese beträgt 2015
54.900 € p.a. bzw. 4.575 € monatlich.
Für hauptberuflich Selbstständige, Freiberufler und Beamte hat die Versicherungspflichtgrenze keinen Belang; ein Übertritt in die PKV ist unabhängig von der Einkommenshöhe möglich.